Herr Michael Henn, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Erbrecht Stuttgart

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Herr Michael HennDr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Theodor-Heuss-Straße 11
70174 Stuttgart
Deutschland
Kontaktdaten [vcard]
Telefon: +49-711-305893-0Telefax: +49-711-305893-11
Qualifikation
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Rechtsanwalt
- Schwerpunkt Arbeitsrecht
- Schwerpunkt Erbrecht
- Testamentsvollstrecker/in
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Betreuungsrecht
- Erbrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Mutterschutzrecht
- Testamentsvollstreckung
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V. (dvvb)
- Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA)
- Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Familien- und Erbrecht (DANSEF)
sonstige Angaben
Geburtsjahr: 1958Beiträge / Fachartikel
- Bundesarbeitsgericht zum Verfall des tariflichen Mehrurlaubs gemäß § 26 TVöD bei Arbeitsunfähigkeit
- Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang - Ansprüche gegen den Erwerber?
- Bundesarbeitsgericht zum Betriebsübergang bei Rettungszweckverband
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- Bundesgerichtshof wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer an
- Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
- Bundesarbeitsgericht zur betrieblichen Altersversorgung nach Altersteilzeit
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- Unklare Testamente enden häufig in gerichtlichem Streit Falsche Begriffe sind meistens die Ursache
- Jedes Jahr zur Urlaubszeit: Streit um den Urlaubsanspruch
- Stellungnahme des Betriebsrats zu bevorstehenden Massenentlassungen in einem Interessenausgleich ohne Namensliste
- Bundesarbeitsgericht zur altersabhängigen Staffelung der Urlaubsdauer
- NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den Erben herausgeben
- Bundesarbeitsgericht zur Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG
- Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von ihrer Homepage löschen
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- Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis
- Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrats
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- Landesarbeitsgericht Hamm: Oberarzt verklagt Chefarzt auf Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro - Mobbingklage erfolglos
- Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
- Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer der früheren Deutschen Reichsbahn
- Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter
- Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße
- Keine zeitliche Begrenzung des Vertrauensschutzes für „Altverträge“ bei der Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede
- OLG Stuttgart spricht Farbigem Entschädigung von 900 - € für eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung zu
- Kein Anspruch auf Verstreuen von Totenasche auf privatem Grundstück
- Bundesarbeitsgericht zur Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- Bundesarbeitsgericht zu verschlüsselten Formulierungen im Arbeitszeugnis
- Bundesarbeitsgericht zu Betriebsübergang und Widerspruch des Arbeitnehmers
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- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zur Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten NPD-Anhängers
- Bundesarbeitsgericht zu Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
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- Bundesarbeitsgericht zu „Andere Abmachung“ nach Ablauf des Tarifvertrages
- Bundesarbeitsgericht: Rauchen in Berliner Gaststätten ist weiterhin untersagt
- Urlaubsplanung sorgt häufig für betrieblichen Streit - Bundesurlaubsgesetz regelt Ansprüche der Arbeitnehmer
- Nutzung einer fremden Zutrittskarte rechtfertigt nicht den Ausspruch einer außerordentlichen oder hilfsweisen ordentlichen Kündigung
- Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen bei Arbeitslosengeld II kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten
- Kein Insolvenzgeld für Schadensersatz wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigt fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Volksverhetzung durch Toilettenschmierereien
- Teures Vergnügen für einen Verein - Vorstand bestätigt Überstundenliste ohne Prüfung
- Landgericht Coburg zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht für siebenjährige Kinder
- Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug
- Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeberische Beschränkung auf "Ehedoppelname" mit dem Grundgesetz vereinbar
- Bei Untreue zum Nachteil des Nachlasses erhält ein Nachlasspfleger keine Vergütung
- LAG München zu den Zugangsvoraussetzungen einer Kündigung
- Bundesarbeitsgericht zur Betriebsrente/Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zur Herabstufung einer Führungskraft der Ebene 4 bei der Daimler AG
- Ehegatten haften gemeinschaftlich bei Überziehung eines gemeinsamen Familienkontos
- Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
- Bundesarbeitsgericht zur Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Lohnwucher
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kindertagesstätten
- Leitung eines Ordnungsamtes ist ausschließlich Beamten und Beamtinnen vorbehalten
- Nicht jede Schenkung löst auch Pflichtteilsergänzungsansprüche aus
- Arbeitgeber kann in besonderen Einzelfällen die sofortige Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen
- Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich zulässig
- Arbeitsgericht Berlin: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig
- Fristlose Kündigung einer Verkäuferin wegen 0,59 €?
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- Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten
- Sachgrundlose Befristung und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen
- Pfändung eines Pflichtteilsanspruches nach dem Erbfall
- BAG übernimmt EuGH-Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- DRK Blutspendedienst West unterliegt vor dem Landesarbeitsgericht Hamm – Außerordentliche Kündigung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden nicht möglich
- Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund ist tariffähig
- BAG zu Verzicht auf Lohnansprüche bei Betriebsübergang
- Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
- Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt sittenwidrigen Lohn im Einzelhandel
- Kein Anspruch auf Ersatzleistungen, wenn der Arbeitsvertrag nicht vorsieht, dass ein Arbeitnehmer umfassend wie ein Gewerkschaftsmitglied zu behandeln ist
- Tarifliche Funktionszulage bei Teilzeitarbeit auch für Teilzeitkräfte
- Arbeitnehmer können sich nach selbst ausgesprochener Kündigung später nicht auf deren Unwirksamkeit berufen
- Dienstwagennutzung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
- Bei Ablehnung des Vorstellungsgesprächs durch Bewerber keine Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung
- Höheres Insolvenzgeld trotz Lohnverzichts
- Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich sind zu berücksichtigendes Einkommen
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung
- Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht
- Sonderkündigungsrecht bei Krankenversicherung bei Beitragserhöhung bei Beitritt
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- Einbehaltung von “Kittelgeld” ist unwirksam, wenn Pfändungsgrenze unterschritten wird
- Weihnachtsgeldanspruch bei Elternzeit
- Verhaltensbedingte Kündigung wegen Zuhälterei ist wirksam
- Geliebtentestamente nicht grundsätzlich „sittenwidrig“
- Betriebsrentenanpassung im Konzern
- Sozialkassenbeiträge nach Insolvenz eines Einzelunternehmers
- Geldschenkungen und Vermächtnisse können Kindergeldansprüche gefährden
- Entlohnung bei Rufbereitschaft im Öffentlichen Dienst
- Entlohnung einfacher Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst
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- Diskriminierung wegen des Alters – Anspruch auf Entschädigung
- Betriebsrat hat bei außerordentlicher Kündigung Anspruch auf vollständige Unterrichtung
- Gewerkschaftliche Emailwerbung erlaubt
- Zillmerung von Lebensversicherungen bei betrieblicher Altersversorgung rechtswidrig
- Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente
- Unverfallbarkeitsfrist bei Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2001
- Überlange Bindungsfristen durch Rückzahlungsklauseln für Arbeitnehmerfortbildung unwirksam
- Änderungskündigungen müssen ein konkretes Angebot enthalten
- Entgeltfortzahlung auch bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall?
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- Kurzarbeit – Wort des Jahres 2009 ?
- Arbeitnehmer müssen sich Fristversäumnisse ihrer Prozessbevollmächtigten im Arbeitsgerichtsprozess zurechnen lassen
- Bundesarbeitsgericht fällt Urteil zur Unterschriftsleitung in „Textform“ durch den Betriebsrat
- Bundesarbeitsgericht fällt Urteil zur Gleichbehandlung bei Lohnerhöhungen
- Weihnachtsgeld – Rechtsanspruch oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers?
- Rechtsschutzversicherung muss auch bereits bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers eintreten
- Geringere Abfindungen in Sozialplänen bei vorgezogener Altersrente erlaubt
- Kündigung älterer Arbeitnehmer nicht immer wegen Altersdiskriminierung unwirksam
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- Bei Schwarzarbeit drohen Arbeitgeber hohe Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen
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- Erbvertrag bietet Rechtssicherheit für Erblasser und Erben
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- Ohne Testament häufig Streit in der Familie/ Gesetzliche Erbfolge bringt so manche Überraschung
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- Nach dem Tode der Eltern beginnt häufig der Streit ums Erbe
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- Fehlendes Testament sorgt häufig für Überraschungen
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- Bezugsberechtigung von Lebensversicherungen nach Scheidung überprüfen/BGH spricht Ex-Ehefrau die Ansprüche zu
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- Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten auf die nächste Generation sinnvoll oder nicht?
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- Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW
- Neue Chancen für ältere Arbeitslose
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- Was tun bei Gehaltspfändungen?
- Irrtümer und Fehler im Arbeitsrecht, die sich vermeiden lassen
Selbstdarstellung / Profil
Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:
Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzklagen
Erbrecht, insbesondere Testamentsgestaltung und Pflichtteilsrecht
Betreuungsrecht
Vorsorgerecht, insbesondere Vorsorgevollmachten
Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Probleme in obigen Bereichen zur Verfügung.
Ich bin seit nunmehr 15 Jahren in diesen Bereichen tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt.
Soweit Sie im Einzelfall in anderen Bereichen Beratungsbedarf haben, in welchen ich mich nicht sehr gut auskenne, sage ich Ihnen dies und empfehle Ihnen einen Kollegen – entweder aus meiner Kanzlei oder auch aus anderen Kanzleien. Denn wir übernehmen Mandate nur in den Rechtsgebieten, in denen wir uns auch gut auskennen. Denn nur dann können wir Sie auch gut beraten und vertreten.
Gerne teile ich Ihnen auch vorab mit, welche Kosten bei einer Beratung voraussichtlich entstehen.
Es ist unser Prinzip, bei Streitigkeiten unsere Mandanten deutlich über die Risiken zu informieren und von "unnützen" oder wenig erfolgversprechenden Streitigkeiten abzuraten. Denn auch dies gehört zu einer guten Beratung und nur zufriedene Mandanten empfehlen uns weiter.
Bitte rufen Sie mich bei Fragen einfach an, durch ein erstes Telefonat entstehen keine Kosten.
Anbieterkennzeichnung nach §5 TMG
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
Rechtsanwalt Michael Henn
Theodor-Heuss-Straße 11
D-70174 Stuttgart
T +49 (0) 711/305893-0
F +49 (0) 711/305893-11
stuttgart(at)drgaupp.de
www.drgaupp.de
Dienstleistungsinformation nach §2 DL-InfoV
Rechtsanwalt Michael Henn ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
info(at)rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de
www.rechtsanwaltskammer-ffm.de
Zu den berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte gehören insbesondere:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" unter www.brak.de/seiten/06.php eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die bei Dr. Gaupp & Coll. tätigen Rechtsanwälte unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens in der angegebenen Höhe bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem (einschließlich türkischem) Recht, nicht aber Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, ebensowenig Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie ferner nicht Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Umsatzsteueridentifikationsnummern:
DE249274641 (Stuttgart)


